💚Liebe Mitglieder💚
▶️Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist veröffentlicht und bis zum 28.03.21 gültig. Gem. § 10 (3) ist: “Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig”.
Zudem begrenzt der § 4 die Kontakte auf maximal 5 Personen aus zwei Haushalten.
▶️Somit müssen wir leider feststellen: Das VitaDROM muss vorerst geschlossen bleiben!
▶️Der als nächstes geplante 4. Öffnungsschritt zum 22.03.21, bietet bei einer 7-Tage-Inzidenz von 51 bis 100 keine umsetzbaren Rahmenbedingungen, die eine Öffnung ermöglichen.
▶️Aber: Steigt die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nicht über 50, besteht die Chance auf Öffnung.
Allerdings gilt dann ein Rahmenkonzept, dessen Inhalt noch nicht veröffentlicht ist und wir deshalb noch nicht wissen können, was dann möglich bzw. nicht möglich ist.
▶️Da der viel zitierte 5.Öffnungschritt, der eine echte Öffnungsperspektive bietet, frühestens im April eintritt und es hierfür eine neue Verordnung braucht, macht es aktuell wenig Sinn
darüber zu spekulieren.
🙏So bleibt die Hoffnung, dass der Inzidenzwert für die Stadt oder den Landkreis Coburg nicht über 100 steigt und ihr gesund bleibt.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, melden wir uns wieder.
Euer VitaDROM